Mietzentrum Offenbach | Schumannstrasse 74 | 63069 Offenbach/Main

069-847699
Öffnungszeiten Mo-Fr 7:00 bis 12:30 Uhr
13:00 bis 16:00 Uhr

Verkaufs- und Lieferbedingungen Miet Zentrum für Bau- und Gartengeräte GmbH

1. Allgemeines

Rechnung ist gleichzeitig Auftragsbestätigung. Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend. Bestellungen gelten erst als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt oder die bestellte Ware ausgeliefert haben. Der Besteller ist an seine Bestellung während drei Wochen ab ihrem Eingang bei uns gebunden.

Für alle unsere Kaufverträge mit unseren Kunden gelten nur diese Verkaufs- und Lieferbedingungen, soweit wir mit ihnen nicht schriftlich Abweichungen oder Ergänzungen vereinbaren.

Einkaufsbedingungen der Besteller sind ausgeschlossen, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Wir behalten uns die änderungen des verkauften Materials auch noch für die Zeit nach der Bestätigung von Bestellungen vor, soweit für den Besteller daraus keine nachteiligen Qualitätsabweichungen entstehen, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen ist.

Die angegebenen Maße und Gewichte sind ungefähr. Angaben über die Fundamentierung und Aufstellung von Maschinen, die wir verkaufen sind unverbindlich.

Alle Zeichnungen und Unterlagen über die von uns verkauften Maschinen bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen nicht vervielfältigt werden.

2. Preisstellung

Unsere Preise verstehen sich ab Herstellerwerk oder ab unserem Lager. Im letzteren Fall sind wir berechtigt, Vorfrachtkosten zu berechnen. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gültigen Höhe gesondert berechnet.

3. Verpackung

Die Verpackung berechnen wir zu unseren Gestehungskosten. Sie wird nicht zurückgenommen.

4. Transport

Der Transport erfolgt ab unserem Lager oder ab Lager Lieferwerk auf die Gefahr des Kunden. Wir sind berechtigt, für den Lieferungsgegenstand auf Kosten des Bestellers eine Transportversicherung oder eine Versicherung gegen sonstige Risiken abzuschließen, sofern der Besteller eine Versicherung nicht nachweislich abgeschlossen hat.

5. Teillieferung

Teillieferungen sind stets zulässig. Sie gelten als in sich abgeschlosse Geschäfte und können entsprechend fakturiert werden.

6. Zahlung

Die Zahlung hat sofort nach Rechnungsdatum netto und spesenfrei zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen, ohne dass es einer weiteren Inverzugsetzung bedarf. Mit Zahlungsverzug werden gleichzeitig alle weiteren Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Auftraggebers fällig.

7. Lieferfrist

Geraten wir mit der Einhaltung von Lieferfristen in Verzug, so kann unser Kunde von Kaufvertrag erst zurücktreten, wenn er uns vergeblich eine angemessene Nachfrist gestellt hat. Schadensersatzansprüche infolge von überschreitung von Lieferfristen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die überschreitung der Lieferfrist aus einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung unsererseits beruht.

8. Gewährleistung

Wir leisten für fabrikneues Material Gewährleistung dadurch, dass wir zunächst das Recht haben, während der Gewährleistungszeit von 6 Monaten das von uns gelieferte Material zu reparieren oder ganz zu ersetzen. Bei Mehrschichtbetrieb gelten besondere Vereinbarungen.

9. Schadenersatz

Scheitert unser vorstehend unter Ziffer 8 erwähntes Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung, so hat der Käufer die Befugnis, Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages zu verlangen. Schadenersatzansprüche wegen mangelhafter Lieferung oder fehlgeschlagener Nachbesserung sind in jedem Fall ausgeschlossen.

10. Inbetriebnahme

Für Inbetriebnahmen und Montagen gelten unsere allgemeinen Monteur- und Reparaturbedingungen.

11. Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der uns aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderung unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die wir gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z.B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstige Leistungen nachträglich erwerben. Ist der Käufer eine Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem Vertrag zu Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen, die wir aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen ihm gegenüber haben. Unsere Kunden dürfen die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang und ebenfalls nur unter Eigentumsvorbehalt weiter veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung unserer Eigentumsvorbehaltsware oder ihrer Beschädigung oder ihres Verlustes tritt unser Kunde schon jetzt seine hieraus entstehenden Ansprüche gegen den Erwerber und alle sonstigen Dritten (auch gegen die Versicherer) an uns im Voraus ab. Er verpflichtet sich, uns über den Bestand der abgetretenen Ansprüche Auskunft zu erteilen und uns die zu ihrer Geltendmachung erforderlichen Urkunden herauszugeben. übersteigt der Wert der uns aufgrund vorstehender Vereinbarungen gestellten Sicherheiten 120% des Gesamtbetrages unserer Forderungen gegen den Kunden, so sind wir verpflichtet, ihm den übersteigenden Teil der Sicherheiten zurückzuübertragen. Wir dürfen nach unserem Ermessen bestimmen, welche Sicherheiten wir an den Kunden zurückübertragen.

12. Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, dass alle seine den Geschäftsverkehr mit uns betreffenden Daten gespeichert werden.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und alle Lieferbedingungen und Leistungen ist unser Sitz. Gerichtsstand für alle etwaigen Differenzen mit unseren Kunden ist – auch bei Scheck- und Wechselklagen ohne Rücksicht auf Zahlungsort – nur Offenbach am Main. Es wird hiermit ausdrücklich vereinbart, dass wir falls der Käufer Gewerbetreibender im Sinne des §4HGB und/oder Nichtkaufmann ist, Ansprüche o, Wege des Mahnverfahrens in Offenbach am Main, als Gerichtsstand geltend machen können.